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Johanniskirche

Ev. Johanniskirchengemeinde Bonn-Duisdorf

Reform der Kirche, Verantwortung für die Welt und die Weitergabe des Glaubens

Evangelische Kirche im Rheinland

Vorschau auf die rheinische Landessynode im Januar 2016

Die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland findet vom 10. bis 15. Januar 2016 in Bad Neuenahr statt. Mit der 68. ordentlichen Tagung ihres obersten Leitungsgremiums eröffnet die rheinische Kirche das Themenjahr der Reformationsdekade 2016: „Reformation und die Eine Welt“. Im Rheinland wie bei den westfälischen und lippischen Nachbarn hat das Jahr den griffigen Titel: „Weite wirkt!“ Und unter diesem Motto steht auch das sechstägige Treffen in dem kleinen rheinland-pfälzischen Kurort.

„Die Evangelische Kirche im Rheinland hat mit dem Motto ,Weite wirkt’ besondere Erfahrung: Sie ist eine Landeskirche, die aufgrund ihrer Lage im Westen Deutschlands und ihres Engagements für Minderheitenkirchen in Europa im Vergleich überdurchschnittlich viele Partnerkirchen hat“, unterstrich Oberkirchenrätin Barbara Rudolph heute Vormittag vor Journalistinnen und Journalisten in Düsseldorf. „Die Zeit, dass die Evangelische Kirche im Rheinland durch finanzielle, personelle und ideelle Hilfe die Partnerkirchen unterstützt, ist noch nicht vorbei, aber längst ist das Geben und Nehmen gegenseitig. Das wird auf dieser besonders ökumenisch ausgerichteten Landessynode deutlich werden. Die Synode greift die drei großen Themen der Ökumenischen Bewegung auf: die Reform der Kirche, die Verantwortung für die Welt und die Weitergabe des Glaubens“, sagte die Leiterin der Abteilung Ökumene im Landeskirchenamt bei der Pressekonferenz, auf der die Themen der nächsten Tagung vorgestellt wurden.

Was kann Kirche zu entscheidenden Veränderungen in der Welt beitragen?

Das Leitungsgremium der Kirche, dem 213 stimmberechtigte Mitglieder angehören, wird sich deshalb mit den Ergebnissen einer Visite durch ökumenische Partnerkirchen im Sommer dieses Jahres ebenso beschäftigen wie mit Fragen der Weltverantwortung: „Wir haben uns inspirieren lassen von dem Gedanken der ,Großen Transformation’, mit dem in Politik und Gesellschaft die Notwendigkeit eines grundsätzlichen Gesinnungs- und Verhaltenswandels gefordert wird“, erläuterte Rudolph: „Die Landessynode wird die Frage bewegen: Welchen Beitrag kann die Kirche leisten, um nicht nur einzelne, zu kurz gegriffene Schritte des Wandels, sondern eine grundsätzliche entscheidende Veränderung in dieser Welt zu unterstützen?“

Das Thema Flüchtlinge in Deutschland und an den EU-Außengrenzen hat die Landessynoden bereits in den letzten Jahren intensiv beschäftigt. Die dramatische Entwicklung in diesem Sommer ist in den jährlich auf den Synoden eingebrachten Berichten zu den EU-Außengrenzen schon seit langem angekündigt worden. Bereits im vergangenen Jahr hat die Evangelische Kirche im Rheinland trotz der drastischen Haushaltskürzungen im Haushalt der landeskirchlichen Ebene eine Million Euro für das Engagement der Kirchengemeinden und Kirchenkreise zur Verfügung gestellt, damit ehrenamtliche Arbeit professionell begleitet werden kann. Jetzt sieht sie eine besondere Herausforderung darin, eine christliche und humane Antwort auf die Fluchttragödien dieser Tage zu finden. Dazu kündigte Oberkirchenrätin Rudolph eine Vorkonsultation mit den ökumenischen Partnern aus Europa am Samstag und Sonntag vor Beginn der Synode an, die ebenfalls in Bad Neuenahr stattfindet.

Kirchensteuerentwicklung und Ausgabenkürzungen schaffen Spielräume

Über die Einnahmen aus Kirchensteuern sprach Oberkirchenrat Bernd Baucks, Leiter der Abteilung Finanzen und Vermögen im Landeskirchenamt. Die finanzielle Situation der Evangelischen Kirche im Rheinland habe sich in den vergangenen Jahren sehr günstig entwickelt, sagte Baucks mit Blick auf seinen Finanzbericht, den er den Synodalen im Januar erstatten wird. Für das laufende Jahr 2015 habe man vor einem Jahr mit einem Steuerverteilbetrag von 633 Millionen Euro gerechnet, nun liege man in der Prognose für 2015 bei 687 Millionen Euro. Der Haushaltsplanung für 2016 liege nun ein Ansatz von 698 Millionen Euro zu Grunde.

Die Einnahmen steigen trotz sinkender Mitgliederzahlen – ein Indiz dafür, sagte Baucks, dass das Hoch bei der Steuereinnahmen ausschließlich auf die derzeit günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen seien. Abgesehen von den niedrigen Zinsen eine gute Ausgangslage für eine nachhaltige Konsolidierung, findet der Finanzchef der rheinischen Kirche: „Wir halten daher bewusst und mit Bedacht am 2013 eingeschlagenen Weg der deutlichen Einsparungen fest.“

Andererseits schafften die Ausgabenkürzungen in Verbindung mit dem hohen Steueraufkommen auch neue Spielräume: Im Haushalt 2016 ist vorgesehen, die Gemeinden und Kirchenkreise zwischen Niederrhein und Saarland mit 1,5 Millionen Euro in der Flüchtlingsarbeit zu unterstützen. „Wir sind dankbar, dass wir unter den gegebenen Rahmenbedingungen und durch die zusätzlichen Mittel in die Lage versetzt werden, nicht selbstbezogen nur auf notwendige Einsparungen und Verkleinerung konzentriert zu sein, sondern den diakonischen Auftrag der Hilfe für Bedrängte umsetzen können“, sagte Baucks. „Der Spielraum wird auch genutzt, um im Zugehen auf das Reformationsjahr 2017 deutliche rheinische Akzente setzen zu können und mit diesem Ereignis einen Impuls zu schaffen, der der evangelischen Kirche gut tut.“

Vorschlag: Fünf statt sechs Abteilungen im Landeskirchenamt

Mit leichten Einsparungen, die aber nicht das Kernziel sind, geht auch ein Vorschlag einher, den die Kirchenleitung, das derzeit 15-köpfige Präsidium der Synode, den Abgeordneten aus den 38 Kirchenkreisen zu Beratung und Beschlussfassung vorlegt. Danach soll die Anzahl der hauptamtlichen theologischen Mitglieder der Kirchenleitung um einen Platz reduziert werden. Das heißt: Der Kirchenleitung sollen neben der oder dem Präses künftig drei weitere ordinierte Theologinnen oder Theologen, die die Befähigung zur Übernahme einer Pfarrstelle haben, hauptamtlich angehören, erläuterte Präses Manfred Rekowski: „Weil nach unserer Kirchenordnung außer dem bzw. der Präses alle hauptamtlichen Mitglieder unserer Kirchenleitung eine Abteilung im Landeskirchenamt leiten, plant die Kirchenleitung dementsprechend die Reduktion der Zahl der Abteilungen von bislang sechs auf dann fünf.“ Die Einsparsumme sei vergleichsweise klein, „wobei man auch das vielzitierte Kleinvieh nicht unterschätzen sollte“, so Rekowski. Im Kern gehe es darum, arbeitsfähige Abteilungen zu haben, die auch eine vergleichbare Größe haben. Zudem solle das Kleinersetzen auf landeskirchlicher Ebene unkompliziert ermöglicht werden und: „Auch die Kirchenleitung wird schließlich nach dieser Veränderung wie alle anderen Leitungsorgane in unserer Kirche auch eine Mehrheit von Nicht-Theologinnen und Nicht-Theologen haben. Bisher ist das Verhältnis ausgeglichen 8:8“, erläuterte der Präses.

Schritte auf dem Weg zu Gerechtigkeit und Frieden in Israel und Palästina

Neben diesem strukturellen, innerkirchlichen Vorschlag unterbreitet die Kirchenleitung der Landessynode unter anderem auch eine Initiative, mit der die Evangelische Kirche im Rheinland die politischen Voraussetzungen für ein friedliches Miteinander von Israel und Palästina ins Gespräch bringen will. Sie wird dazu den Dialog mit Partnerinnen und Partnern aus Kirche, Politik, Diplomatie und Religionen in Deutschland, Israel und Palästina suchen. Die Gesprächsinitiative trägt den Titel „Schritte auf dem Weg zu Gerechtigkeit und Frieden in Israel und Palästina“.

Dass die Kirchenleitung die Initiative jetzt startet, gehe auf die Bitte jüdischer und palästinensischer Partnerinnen und Partner zurück, sagte Oberkirchenrätin Barbara Rudolph bei der heutigen Pressekonferenz. So hätten im Januar dieses Jahres die beiden Gäste aus Israel Deborah Weissman und Yohanna Katanacho die Landessynode aufgerufen: „Lasst uns mit dem Konflikt in Israel und Palästina nicht allein!“ Auch bei mehreren Workshops in Jerusalem und Bet Jalla sei die rheinische Kirche gebeten worden, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Palästinenser und Israelis in ihren Friedensbemühungen zu unterstützen.

Rudolph erinnerte daran, dass die rheinische Kirche schon früh eine besondere Verantwortung für die Erneuerung des christlichen Verhältnisses zum Judentum übernommen habe. Das zeige sich etwa im Synodalbeschluss von 1980, in dem sie sich zur bleibenden Erwählung Israels bekennt, vom Glauben an denselben Gott spricht und deshalb die christliche Mission unter Jüdinnen und Juden ablehnt. In diesem Prozess sei es immer auch um die politische Dimension des jüdisch-christlichen Verhältnisses insbesondere mit Blick auf den Staat Israel gegangen. So habe die rheinische Kirche zu denen gehört, die 1965 nachdrücklich die Bundesrepublik aufforderten, mit Israel diplomatische Beziehungen aufzunehmen.

Der Staat Israel sei ein notwendiges Mittel, um jüdisches Leben im Land Israel in Recht und Sicherheit zu sichern, sagte Rudolph. „Das Eintreten der Evangelischen Kirche im Rheinland für die Sicherheit des Staates Israel schließt dabei immer schon ein, den Kontakt und das Gespräch auch mit den palästinensisch-christlichen Geschwistern in Israel und Palästina zu suchen und ihr Anliegen auf Selbstbestimmung wahrzunehmen“, so die rheinische Ökumenedezernentin weiter. „Unsere Kirche ist überzeugt, dass die Differenzierung zwischen israelischem und palästinensischem Staatsgebiet nicht zuletzt auch für Israels Zukunft als ,jüdischer Staat’ (d. h. als Demokratie mit einer jüdischen Mehrheit und mit Schutz von Minderheiten) unerlässlich ist.“ Eine „Zwei-Staaten-Lösung“, in der der Staat Israel gemeinsam mit einem Staat Palästina existiert, sei nach wie vor völkerrechtlich der einzige Weg zu einem gerechten Ausgleich in der Region, ernsthafte Alternativen seien bislang auch von Kritikerinnen und Kritikern dieses Weges nicht unterbreitet worden. Deshalb setze die rheinische Kirche sich zur Aufgabe, mögliche Schritte in Richtung einer völkerrechtlichen Anerkennung der palästinensischen Eigenstaatlichkeit durch die Bundesrepublik Deutschland ins Gespräch zu bringen. Durch die Anerkennung Palästinas könnte ein Impuls für die Wiederbelebung von Friedensverhandlungen zwischen den Konfliktparteien gegeben werden, sagte Rudolph zur Gesprächsinitiative ihrer Kirche.

Eingetragene Lebenspartnerschaften: Gesetzesinitiative greift Veränderungen auf

Bei der kommenden Tagung soll neben vielen anderen Punkten auch ein Antrag, den die Kreissynode Köln-Nord an die Landessynode 2015 gestellt hatte, erledigt werden. Die Kölner hatten beantragt, das geltende Kirchenrecht so zu ändern, dass die bisherige Segnung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften analog zu einem Gottesdienst aus Anlass einer Eheschließung geregelt wird. „Wir legen der Landessynode Änderungen in der Kirchenordnung und im Lebensordnungsgesetz zur Beratung und Beschlussfassung vor, mit denen diesem kreiskirchlichen Antrag in vollem Umfang entsprochen wird“, sagte Vizepräsident Dr. Johann Weusmann in der heutigen Pressekonferenz.

In den 1990-er Jahren habe es in der Evangelischen Kirche im Rheinland eine ebenso lange wie lebhafte Diskussion über die Segnung homosexueller Paare gegeben. Die Debatte mündete im Jahr 2000 in einen Beschluss der Landessynode ein, der eine gottesdienstliche Begleitung ermöglicht, diese jedoch – im Gegensatz zum Gottesdienst aus Anlass einer Eheschließung zwischen verschiedengeschlechtlichen Paaren – nicht als Amtshandlung qualifiziert. Die Gleichstellung sei damals schon deshalb nicht möglich gewesen, weil es seinerzeit im staatlichen Recht kein mit der Zivilehe vergleichbares Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gab, sondern diese wie nichteheliche Lebensgemeinschaften behandelt wurden, erläuterte der leitende Jurist der rheinischen Kirche. Durch das staatliche Lebenspartnerschaftsgesetz aus dem Jahr 2001, die sich anschließende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die Gesetzgebung zur Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mit der Zivilehe hätten sich die rechtlichen Voraussetzungen inzwischen grundlegend geändert: „Der Grad der rechtlichen Bindung und die gegenseitigen Einstandspflichten der gleichgeschlechtlichen Lebenspartner sind nicht mehr von denjenigen der verschiedengeschlechtlichen Ehepartner zu unterscheiden. Beide Rechtsinstitute werden vor dem Standesamt begründet und können nur unter identischen Voraussetzungen beendet werden. Insofern ist es im Sinne der von der Landessynode getroffenen Beschlüsse nur konsequent, wenn jetzt nicht nur ein Gottesdienst aus Anlass einer Eheschließung, sondern eben auch ein Gottesdienst aus Anlass einer Verpartnerung stattfinden kann.“

„Die Rechtsänderung soll nicht darüber hinweg täuschen, dass es damals wie heute Unterschiede in der theologischen Bewertung der Homosexualität gibt, die auf ein unterschiedliches Bibelverständnis gründen. Darauf wird weiterhin Rücksicht genommen, indem Pfarrerinnen und Pfarrer die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare ,aus Gewissensgründen’ ablehnen können“, machte Dr. Weusmann deutlich. Dies solle jedoch nicht zu Lasten der der Kirche oft hoch verbundenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerinnen bzw. -partner gehen. Wenn die Gemeindepfarrerin bzw. der Gemeindepfarrer sich nicht in der Lage sieht die Trauung durchzuführen, kümmere sich, so sieht es der Beschlussvorschlag vor, die Superintendentin bzw. der Superintendent um einen Ersatz, damit der Gottesdienst stattfinden könne.

„Die vorliegende Gesetzesinitiative greift nicht nur rechtliche, sondern auch gesellschaftliche Veränderungen auf, die längst die Praxis in den Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland nachhaltig beeinflussen. Dort ist schon heute kaum noch ein Unterschied zwischen der liturgischen Begleitung von Gottesdiensten aus Anlass einer Eheschließung von verschiedengeschlechtlichen und gleichgeschlechtlichen Paaren festzustellen. Im Zentrum stehen die Menschen, die um Gottes Geleit für ihren gemeinsamen Lebensweg bitten und im Gottesdienst durch Gottes Wort, Gebet und Segen begleitet werden“, so Vizepräsident Weusmann abschließend.

213 stimmberechtigte Synodale vertreten 2,65 Millionen Kirchenmitglieder

Die Landessynode, die in der Regel einmal pro Jahr zusammentritt, ist das oberste Leitungsgremium der Evangelischen Kirche im Rheinland. Die rheinische Kirche hat rund 2,65 Millionen Mitglieder in Nordrhein-Westfalen (ca. 2,07 Millionen), in Rheinland-Pfalz (360.000), im Saarland (146.000) und in Hessen (78.000). Von den 729 Kirchengemeinden, die mit Stand vom 1. Dezember 2015 zur rheinischen Kirche gehören, liegen 451 in Nordrhein-Westfalen, 180 in Rheinland-Pfalz, 46 im Saarland und 52 in Hessen.

An der 68. Landessynode 2016 nehmen insgesamt 213 stimmberechtigte Synodale teil. Davon kommen 160 aus Nordrhein-Westfalen, 33 aus Rheinland-Pfalz, zwölf aus dem Saarland und acht aus Hessen.

PM Düsseldorf/Bad Neuenahr / EKiR-Pressestelle v. 17.12.2015

Geschrieben von Uwe Weider am 17. Dezember 2015

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