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Johanniskirche

Ev. Johanniskirchengemeinde Bonn-Duisdorf

Beginn des Wahlverfahrens zur Presbyteriumswahl 2020

Unterrichtung zum Beginn des Wahlverfahrens (§ 11 PWG)

Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde,

am 1. März 2020 wird das Presbyterium, das Leitungsorgan unserer Kirchengemeinde, neu gewählt.

Das Wahlverfahren beginnt am 15. September 2019. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 26. September 2019 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen.

In unserer Kirchengemeinde werden mindestens. 9 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht. Außerdem ist 1 beruflich Mitarbeitender/Mitarbeitende in das Presbyterium zu wählen.

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt, konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt, in das Wahlverzeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Voraussetzungen sind in den Artikel 44 bis 48 Kirchenordnung festgelegt.

Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

Bitte reichen Sie mit Ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein.
Vordrucke hierfür liegen in der Kirche aus.

Die Vorschläge können bei jedem Mitglied des Presbyteriums, bei Pfarrerin Dagmar Gruß, Bahnhofstraße 65, 53123 Bonn oder bei der Verwaltung der Kirchengemeinde abgegeben werden.
Das Presbyterium hat beschlossen, dass alle Wahlberechtigten mit der Einladung zur Wahl auch die Wahlunterlagen erhalten.

Wahlberechtigt ist, wer am 23. Februar 2020, bei Schließung des Wahlverzeichnisses,

  • Mitglied der Kirchengemeinde ist,
  • zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht,
  • am Wahltag konfirmiert oder mindestens 16 Jahre alt ist.

Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 3. bis zum 23. Februar 2020 zur Einsichtnahme mittwochs zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr im Gemeindebüro Bahnhofstraße 65 ausgelegt.
Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung

Informationsflyer Was macht eine Presbyterin? Was macht ein Presbyter? im *.pdf Format   downloaden

  Pfarrerin Dagmar Gruß, Telefon 647293
 

Geschrieben von Bärbel Goddon am 17. September 2019

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