Die Evangelische Landeskirche im Rheinland will bis 2035 „treibhausgasneutral“ sein
Am 20. Januar 2021 beschloss die EKiR-Landessynode, dass die im kirchlichen Besitz befindlichen Gebäude bis 2035 treibhausgasneutral zu ertüchtigen sind. Entsprechend wurde in der Richtlinie zur Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung ein neuer Paragraph Grundsätze der Bewirtschaftung von Gebäuden eingefügt. Dieser besagt, dass alle Kirchengemeinden und Kirchenkreise, aber auch die Landeskirche selber verpflichtet werden,
- bis spätestens 2027 auf der Grundlage einer Gebäudebedarfsplanung und einer Finanzprognose zu entscheiden, welche ihrer Gebäude sie langfristig benötigen und finanzieren können,
- die verbleibenden Gebäude bis 2035 treibhausgasneutral einzurichten und die nicht langfristig benötigten zu verwerten.
Welche konkreten Maßnahmen sind damit verbunden?
- Es sind Sofortmaßnahmen zu einer kurzfristigen Senkung der Treibhausgasemissionen zu ergreifen, und zwar durch eine Überprüfung und Optimierung der bestehenden Heizungsanlagen (Dies wurde in unserer Gemeinde bereits im Juli 2020 mit Erfolg durchgeführt) und durch den Bezug von Strom, der ausschließlich aus regenerativen Quellen erzeugt wird (unsere Gemeinde bezieht bereits seit Jahren zertifizierten Öko-Strom).
- Kurz-, dann aber auch längerfristig ist eine Bestandsaufnahme der Energieverbräuche (Strom und Gas bzw. Öl) aller nicht-vermieteten kirchlichen Gebäude (Energiecontrolling) (das sind in unserer Gemeinde die Kirche, das Gemeindehaus und der Kindergarten) durchzuführen; Termin für die Erfassung der Jahresverbräuche 2019 und 2020 war der 30. Juni dieses Jahres. Dank der vorbildlichen Zusammenarbeit der Umweltbeauftragten der Gemeinden unseres Kirchenkreises und des Verwaltungsverbandes ist es gelungen, diese Daten sowohl für die Evangelische Johanniskirchengemeinde Bonn-Duisdorf (wegen unserer Grüne Hahn-Tätigkeiten war dies mit relativ wenig Aufwand verbunden) als auch für weitere 50 Gebäude der anderen elf Gemeinden pünktlich in Düsseldorf vorzulegen.
Die Zusammenstellung dieser Daten wird nun jedes Jahr zum 30. Juni mit den Verbrauchswerten für das vorvergangene Jahr ergänzt. Auch diese Aufgabe ist in unserer Gemeinde bereits gelöst. - Damit sich frühzeitig über den oben angesprochenen Punkt Gebäudebedarfsplanung Gedanken gemacht werden kann, wird vorgegeben, dass in der Amtszeit des gerade amtierenden Presbyteriums, heißt also vor dem Januar 2024, dann erneut in der Amtszeit des darauf folgenden Gremiums, anhand von sogenannten Gebäude-Klimasteckbriefen und einem Analyse-Vorgang über den Fortbestand der Gebäude beraten werden und bis 2027 entschieden sein muss. Da es hierbei sowohl um die zur Verfügung stehenden Finanzmittel als auch über dann noch bestehende Stellen für Pfarrer_innen in den Gemeinden gehen wird, ist eine Prognose in dieser Richtung heute kaum möglich. Da es dabei aber auch um den Punkt Klimaneutralität geht, können wir dazu feststellen, dass zwei unserer vier Gebäude (Kirche: Infrarot-Heizung – Gemeindehaus: Wärmepumpe) bereits heute keine klimaschädlichen Gase mehr emittieren – und wir sind fest entschlossen, auch die beiden noch ausstehenden Gebäude frühzeitig treibhausgasneutral zu ertüchtigen.
Wolfgang Schmiedecken für den AK Schöpfung bewahren!