Sie haben einen Menschen verloren. Sie müssen Abschied nehmen. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Kirche jetzt für Sie da ist.
Zunächst werden Sie sich an ein Bestattungsinstitut wenden, wo alle Vorgänge für Sie koordiniert und auch der Anruf in der Kirchengemeinde des bzw. der Verstorbenen veranlasst werden.
Kurz darauf meldet sich Ihre Pfarrerin bei Ihnen und kündigt sich an zum Trauergespräch.
Sie sind in einer Ausnahmesituation. Im Erzählen gehen Sie die schweren Stunden noch einmal durch. Alles, was für den bevorstehenden Trauergottesdienst zu bedenken ist, wird verabredet. Sie haben die Möglichkeit, viele Wünsche zur Gestaltung einzubringen. Sie werden erleben, dass es gut ist, jetzt inmitten der oft fassungslosen Trauer, diese Aufgabe zu haben.
Es soll ein Abschied in Würde sein, denn Gott hat einen Menschen, ein einzigartiges Geschöpf, zu sich zurück gerufen. Sie werden die Besonderheit dieses Menschen erinnern, sein Kreuz im Lichte des Gekreuzigten betrachten und sich vergewissern, woran Sie glauben.
Hinter der Traurigkeit sehen wir die Auferstehungssonne und wissen, dass Gottes Weg mit uns Menschen an der Todesgrenze nicht abbricht.
Ihre Gemeinde lässt niemanden unbemerkt gehen. Am folgenden Sonntag wird im Gottesdienst abgekündigt, wer in einer Trauerfeier der vergangenen Woche verabschiedet wurde.
Aus Respekt vor der Entscheidung des bzw. der Verstorbenen werden nur evangelische Christen mit einem evangelischen Trauergottesdienst aus diesem Leben verabschiedet.
In begründeten Ausnahmefällen kann auf Wunsch der Hinterbliebenen davon abgewichen werden und eine Trauerfeier für Christen anderer Konfessionen oder Konfessionslose stattfinden.