Die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (RWL) übt scharfe Kritik an der rigiden Abschiebung kranker abgelehnter Asylbewerber in NRW. „Mit Sorge beobachten wir, dass humanitäre Standards, die bisher gegolten haben, angesichts der hohen Zahl an Abschiebungen und der verschärften Gesetzeslage in den Hintergrund rücken.“
Das sagt die Beauftragte für Sozialpolitik der Diakonie RWL, Helga Siemens-Weibring. Aus NRW wurden im Jahr 2015 knapp 4.400 Flüchtlinge abgeschoben, im ersten Halbjahr 2016 bereits rund 2.600. Damit ist das Bundesland Spitzenreiter bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerberinnen und Asylbewerber in ihre Herkunftsländer.
Die Abschiebungsbeobachterin am Düsseldorfer Flughafen, Dalia Höhne, berichtet, dass zunehmend Flüchtlinge abgeschoben werden, die offensichtlich krank, schwer traumatisiert oder suizidgefährdet sind. In einzelnen Fällen seien Flugabschiebungen nach einer ärztlichen Untersuchung gestoppt worden, so Höhne. Siemens-Weibring: „Wir befürchten, dass es für schwer erkrankte Flüchtlinge noch zu lebensbedrohlichen Situationen im Anschluss an die Abschiebung kommt.“
Prinzip der unangekündigten Abschiebung macht Attestvorlage schier unmöglich
Seit Einführung des Asylpakets II stellen nur noch schwerwiegende Erkrankungen ein Abschiebehindernis dar. Diese müssen mit einem ärztlichen Attest belegt werden, das in der Regel nicht älter als 14 Tage sein darf und an strenge, juristisch formulierte Vorgaben geknüpft ist. Da Abschiebungen nun unangekündigt erfolgen sollen, haben viele abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber aber keine Gelegenheit, ein aktuelles und formal korrektes Attest vorzulegen. Mit dem Ergebnis, dass immer mehr Menschen schwer krank zurück in ihr Herkunftsland fliegen müssen, in dem die medizinische Versorgung meistens deutlich schlechter ist.
Außerdem dürfen die Atteste nur noch von Medizinern, nicht aber von psychologischen Psychotherapeuten ausgestellt werden. „Die Gutachten der Psychosozialen Zentren unseres Verbands, die seit Jahren mit traumatisierten Flüchtlingen arbeiten, werden nicht mehr akzeptiert“, kritisiert Helga Siemens-Weibring. Die Zentren berichteten sogar von Abschiebungen ihrer Klienten durch bewaffnete Beamte aus der geschlossenen Psychiatrie heraus. „Menschen in schweren seelischen Krisen werden retraumatisiert“, mahnt Siemens-Weibring.
Abschiebungen um den Preis der Gesundheitsgefährung verhindern
Selbst eine Suizidgefährdung stellt oftmals keinen Grund für eine Aussetzung der Abschiebung dar. Dalia Höhne: „Ich erlebe hier Flüchtlinge, die mit Verband am Handgelenk zum Flughafen gebracht wurden, nachdem sie sich offensichtlich selbst verletzt hatten, als sie früh morgens aus ihrer Unterkunft geholt wurden. Auch das hat die Abschiebung nicht verhindert.“
Das gesetzliche Verbot, Abschiebungen anzukündigen, führt laut Höhne auch immer häufiger dazu, dass abgelehnte Asylbewerber keine Zeit haben, ihre Medikamente zu organisieren oder diese in der Hektik am Tag der Abschiebung in ihrer Unterkunft vergessen. „Problematisch ist das vor allem, wenn notwendige Medikamente im Herkunftsland nicht oder nur schwer organisiert werden können.“ Der Appell von Helga Siemens-Weibring an die Behörden: „Abschiebungen um jeden Preis, auch den der Gesundheitsgefährdung, müssen verhindert werden.“
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