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Johanniskirche

Ev. Johanniskirchengemeinde Bonn-Duisdorf

Presbyteriumswahl 2024

Unterrichtung zum Beginn Wahlverfahren (§ 11 PWG)

Liebe Mitglieder der Evangelischen Johanniskirchengemeinde Bonn-Duisdorf,

am 18. Februar 2024 wird das Presbyterium, das Leitungsorgan unserer Kirchengemeinde, neu gewählt.

Das Wahlverfahren beginnt am 4. Juni 2023. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 15. Juni 2023 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen.

In unserer Kirchengemeinde werden mindestens 10 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht. Außerdem ist eine beruflich mitarbeitende Person das Presbyterium zu wählen.

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein.

Vordrucke hierfür erhalten Sie in der Kirche bzw. im Gemeindebüro. Die Vorschläge können bei jedem Mitglied des Presbyteriums oder bei der Verwaltung der Kirchengemeinde im Haus der Evangelischen Kirche, Adenauerallee 37, 1. Etage abgegeben werden.

Wahlberechtigt ist, wer am 5. Februar 2024, bei Schließung des Wahlverzeichnisses,

  • Mitglied der Evangelischen Johanniskirchengemeinde Bonn-Duisdorf ist und in deren Gebiet wohnt oder die Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen erworben oder behalten hat,
  • zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht und
  • am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens 16 Jahre alt ist.

Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 22. Januar 2024 bis 4. Februar 2024 zur Einsichtnahme ausgelegt.

Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung.

Geschrieben von Bärbel Goddon am 06. Juni 2023

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